Leitlinien

Leitlinien für das Zusammenleben im „Lebenshaus“

Im Lebenshaus können wir Menschen aufnehmen und für eine begrenzte Zeit begleiten, die durch Schicksalsschläge ihr inneres Gleichgewicht verloren haben und vorübergehend nicht in der Lage sind, ihr Leben selbständig zu führen. Freiheit und Geborgenheit sind Grundlage und Ziel für das Zusammenleben.

Das Lebenshaus ist offen für Menschen aller Nationalitäten, Religionsgemeinschaften und jeglicher sozialer Herkunft.

In einem vertraulichen Gespräch klären wir gemeinsam die Möglichkeit der Hilfestellung und vereinbaren in der Regel eine Probewoche, um uns besser kennenzulernen und um zu beurteilen, ob ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.

Vor oder während der Probewoche bitten wir den Lebenshausgast seine Krisensituation und seine Hoffnungen zu beschreiben. Daraus ergibt sich die voraussichtliche Aufenthaltsdauer. Wir stellen uns in der Regel als Richtgröße ein halbes Jahr vor. Im Bedarfsfall kann diese Zeit verkürzt und auch verlängert werden. Dies begründet aber keinen Rechtsanspruch auf Wohnungsgewährung. Bei Problemen im Zusammenleben soll versucht werden, gemeinsam mit allen Beteiligten im Gespräch eine Lösung zu finden. Zu diesem Gespräch können Mitglieder des Vereins oder andere qualifizierte Personen hinzugezogen werden. Falls es zu keiner Klärung kommt, bitten wir die Entscheidung der Verantwortlichen der Gemeinschaft zu respektieren. Sollte ein vertrauensvolles Miteinander nach Einschätzung der Verantwortlichen des Lebenshauses nicht mehr möglich sein, bleibt dem Gastgeber der jederzeitige Widerruf der getroffenen Vereinbarung einschließlich des Hausrechts vorbehalten.

Lebenshausgäste sind keine Mieter im mietrechtlichen Sinne. Kranken- und Unfallversicherung sind Verpflichtung der Gäste. Der Verein kann keinerlei Haftung übernehmen. Wo es nötig ist, bietet der Verein Hilfestellung im Umgang mit den Behörden.

Der Gast soll sich “zuhause” fühlen und entsprechend seinen Fähigkeiten seinen Beitrag zum Wohle der Gemeinschaft leisten. Die gemeinsamen Mahlzeiten bieten eine gute Möglichkeit des Austausches und der Vertrauensbildung. Bei der Mitarbeit der Gäste in Haus und Garten wird natürlich auf ihre Wünsche und Fähigkeiten Rücksicht genommen.


Ein zentrales Anliegen ist der Versuch, einen achtsamen und offenen Umgang miteinander zu üben. Achtsam und offen meint das Bemühen

- den Mitmenschen mit wacher Aufmerksamkeit so vorurteilsfrei wie möglich wahrzunehmen;

- um ein grundlegendes Verständnis für Ansichten und Verhaltensweise der Mitmenschen;

- die Lebensumstände so anzunehmen, wie sie kommen, um das zu tun, was der Moment erfordert;

- Probleme frühzeitig anzusprechen, bevor sich größere Spannungen aufbauen können.

Für Unterkunft und Verpflegung entstehen Unkosten in der Höhe von derzeit 460,- EUR pro Monat und Gast. Diese Beiträge gelten für die gesamte Aufenthaltszeit. Der Lebenshausgast, der ja in jedem Fall für seinen Unterhalt aufkommen müßte, bezahlt diese Unkosten an den Verein. Sondervereinbarungen bei finanziellen Notlagen sind möglich und werden individuell besprochen.